Wenn Sie kein EU-Bürger sind und mit einem Verwandten zusammenleben, der die spanische oder EU-Staatsbürgerschaft besitzt, haben Sie Anspruch auf eine 5-jährige Aufenthaltskarte, die es Ihnen erlaubt, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Nach Ablauf der 5 Jahre können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Es gibt drei Visa für Ausnahmefälle:
– Arraigo bekannt
– Arraigo sozial
– Arraigo-Arbeiter